Erbschaftsteuer &
Schenkungsteuer
Im Fall eine Erbschaft oder einer Schenkung ist die Erstellung einer ordnungsmäßigen Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuererklärung für die Erben bzw. den Schenker und die Beschenkten eine leidige aber leider notwendige Pflicht. Das Finanzamt kann im schlimmsten Fall sogar eine Erbschaftsteuerhinterziehung nach §§ 369 ff. AO annehmen, wenn bewusst keine Erklärung eingereicht wurde.
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Anzeige eines Erwerbs
Wer erbt, beschenkt wird oder verschenkt, muss dies dem zuständigen Finanzamt innerhalb von 3 Monaten anzeigen.
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Gerne unterstütze ich Sie hierbeil.
Erstellung der Steuererklärung
Erstellung Ihrer Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung.
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Das schließt die erforderlichen Formalien sowie den Schriftwechsel mit dem Finanzamt ein.
Erbschaftsteuerliche Vermögensanalyse
Nicht jede Vermögensart wird gleich besteuert. Die Vermögensstruktur – also in welche Werte investiert wurde – hat einen entscheidenden Einfluss auf die Belastung mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Wir zeigen Ihnen auf, ob Sie aus Vermögensumschichtungen Vorteile erzielen können.
Bewertung des Vermögens
Wir erstellen für Sie Ihre Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung, bewerten das übertragene Vermögen.
Selbstverständlich erledigen wir für Sie alle erforderlichen Formalien, führen den Schriftwechsel mit dem Finanzamt und halten Sie laufend informiert.
Überprüfung Erbschaftsteuerbescheid
Haben Sie Ihren Steuerbescheid bereits erhalten und sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, überprüfen wir für Sie Ihren Erbschaftsteuerbescheid.
Falls gegeben, führen wir für Sie ein Einspruchsverfahren.
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BITTE BEACHTEN: Die Frist für einen Einspruch liegt bei 4 Wochen.