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Erbschaftsteuer &
Schenkungsteuer

Im Fall eine Erbschaft oder einer Schenkung ist die Erstel­lung einer ordnungs­mäßigen Erbschaft­steuer- bzw. Schenkung­steuererklärung für die Erben bzw. den Schenker und die Beschenkten eine leidige aber leider notwendige Pflicht. Das Finanzamt kann im schlimmsten Fall sogar eine Erbschaft­steuer­hinterziehung nach §§ 369 ff. AO annehmen, wenn bewusst keine Erklärung eingereicht wurde.

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Anzeige eines Erwerbs

Wer erbt, beschenkt wird oder verschenkt, muss dies dem zuständigen Finanzamt innerhalb von 3 Monaten anzeigen.

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Gerne unterstütze ich Sie hierbeil.

Erstel­lung der Steuer­­er­­klärung

 Erstellung Ihrer Erb­­schaft­­­steuer- oder Schenkung­­steuer­erklärung.

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Das schließt die erforderlichen Formalien sowie den Schriftwechsel mit dem Finanzamt ein.

Erbschaft­steuer­liche Vermögens­ana­lyse

Nicht jede Vermögens­art wird gleich be­steuert. Die Vermögens­struktur – also in welche Werte in­vestiert wurde – hat einen ent­scheidenden Ein­fluss auf die Be­las­tung mit Erb­schaft- oder Schenkung­steuer.

 

Wir zeigen Ihnen auf, ob Sie aus Ver­mögens­um­schich­tungen Vor­teile erzielen können.

Bewertung des Vermögens

Wir erstellen für Sie Ihre Erb­­schaft­­­steuer- oder Schenkung­­steuer­erklärung, be­werten das übertragene Ver­mögen.

 

Selbstverständlich er­ledigen wir für Sie alle erforderlichen Formalien, führen den Schriftwechsel mit dem Finanzamt und halten Sie laufend informiert.

Übe­r­prüfung Erb­schaft­­steuer­be­scheid

Haben Sie Ihren Steuer­­be­scheid bereits er­halten und sind Sie mit dem Er­gebnis nicht ein­ver­standen, über­prüfen wir für Sie Ihren Erb­schaft­steuer­bescheid.

Falls gegeben, führen wir für Sie ein Ein­spruchs­verfahren.

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BITTE BEACHTEN: Die Frist für einen Einspruch liegt bei 4 Wochen. 

Häufig gestellte Fragen
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